Neuer Gebäudestandard für öffentliche Bauten
15.12.2021 - Bei den öffentlichen Bauten der Stadt wird in Zukunft noch mehr Gewicht auf Energieeffizienz, den Einsatz von erneuerbaren Energien, Bauökologie und neu auch auf umweltfreundliche Mobilität gelegt.
Im Einklang mit der Klimastrategie und dem Ziel einer klimaneutralen Verwaltung hat der Stadtrat beschlossen, den bisherigen «Gebäudestandard 2011» für öffentliche Bauten durch den «Gebäudestandard 2019» per 1. Januar 2022 abzulösen.
Der «Gebäudestandard 2019» richtet sich als Leitlinie an öffentliche Bauherrschaften. Energiestädte wie Winterthur beschliessen diesen als behördenverbindliches Instrument für ihre kommunalen Bauten. Der Leitfaden basiert auf dem «Gebäudestandard 2011» durch das Programm «Energie Schweiz» und wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie, den kantonalen Energiefachstellen und dem Verein Minergie weiterentwickelt. Beim neuen Standard werden bei öffentlichen Bauten insbesondere gesundheitliche (Freiräume und naturnahe Grünflächen) und bauökologische Aspekte stärker als bisher gewichtet. Neu wird auch die Mobilität (Ladeinfrastruktur für E-Mobilität) miteinbezogen.