Was passiert, wenn ein Unternehmen nichts tut? Es wird teurer mit der Zeit. Weiter geht der Gesetzgeber noch nicht. Sowohl das momentan gültige CO2-Gesetz wie das revidierte Gesetz, das zurzeit vor der parlamentarischen Schlussabstimmung steht, setzen auf Freiwilligkeit. Konsequenzen hat das revidierte CO2-Gesetz für Firmen in der Schweiz aber dennoch, wie Jacqueline Jakob am 27. Energie-Lunch von energie bewegt winterthur vor rund 40 Teilnehmenden ausführte.
Die Direktorin der Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW präsentierte am Energie-Lunch die Eckpfeiler des neuen CO2-Gesetzes, welche auf der Zielsetzung basieren, die CO2-Emissionen in der Schweiz bis ins Jahr 2030 gegenüber 1990 um 50% zu reduzieren. Das hat Folgen – auch für Unternehmen: Zum einen ganz konkret in finanzieller Hinsicht; d.h. CO2-Abgaben und Gebühren nehmen zu. Andererseits immer stärker aber auch bezogen auf das Image eines Unternehmens. Dabei könne jedes Unternehmen selbst für sich abwägen, was am sinnvollsten sei, so Jacqueline Jakob, die in ihrem Referat auf die ökologischen wie auch ökonomischen Vorteile für Unternehmen verwies, die sich zukünftig auf wirtschaftliche Massnahmen und Zielvereinbarungen verpflichten. Seit 2013 haben sich über 4'000 Unternehmen auf Zielvereinbarungen mit der EnAW festgelegt, womit seither 628'412 Tonnen CO2 eingespart werden konnten, was in Franken ausgedrückt alleine für ein Jahr Einsparungen von 684 Mio. bedeutet. Es ist zu hoffen, dass das neue CO2-Gesetz möglichst viele der insgesamt rund 250'000 Firmen in der Schweiz zu Massnahmen bewegen wird.
Neues CO2-Gesetz auf der Zielgeraden
Eigentlich hätte das revidierte CO2-Gesetz anfangs 2021 in Kraft treten sollen. Jetzt wird es noch ein Jahr länger dauern. Dass es kommt, dürfte nach der aktuellen parlamentarischen Zusammensetzung im Parlament zu urteilen, keine Frage mehr sein. Die Schlussabstimmung ist auf den 25. September angesetzt, damit das neue Gesetzt dann auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Etwas länger dauern dürfte es, falls das Referendum gegen das Gesetz ergriffen wird.
Informationen zu negativen CO2-Emissionen:
- Medienmitteilung Bundesrat vom 2. September "Klimawandel: Bundesrat verabschiedet Bericht zu negativen CO2-Emissionen"
- Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 18.4211, 2. September (PDF)