UVEK stützt den Photovoltaik-Ausbau mit Sonderkontingenten
20.04.2020 -
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verkürzt die Wartefristen für Photovoltaik-Förderbeiträge. Damit soll der Zubau der Photovoltaik angesichts der Corona-Situation gestützt werden. Dafür werden Fördermittel im Umfang von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds bereitgestellt.
Durch die zusätzlichen Mittel können die Wartefristen von bisher rund einem Jahr wie folgt verkürzt werden:
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV): Die Warteliste kann komplett abgebaut werden. Für Anmeldungen, die seit Februar 2020 bei der Pronovo AG eingehen, bleibt lediglich eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten bestehen. Anmeldungen, die früher erfolgt sind, erhalten die Zusicherung ihres Förderbeitrags bis spätestens Mitte Mai 2020.
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV): Bis Ende 2020 erhalten alle Anlagenbetreiber eine Zusicherung ihres Förderbeitrags, die ihr Gesuch bei der Pronovo AG bis 31. März 2020 eingereicht hatten. Die Wartefrist für Neuanmeldungen sinkt damit ab April 2020 auf etwa neun Monate.