Rückbau Gasversorgung: Angepasste Regelungen für Hauseigentümerschaft

07.06.2021 - Im Zuge der Energiewende wird sich die Gasversorgung in den nächsten Jahrzehnten aus vielen Gebieten Winterthurs zurückziehen.

Im Zuge der Energiewende wird sich die Gasversorgung in den nächsten Jahrzehnten aus vielen Gebieten Winterthurs zurückziehen. Im Hinblick darauf wird die Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) angepasst.

Zwei der Änderungen in der Verordnung über die VAG betreffen die Hauseigentümerschaft. Wird eine Gasheizung durch ein anderes Heizsystem ersetzt, muss der Hausanschluss aus Sicherheitsgründen vom Gasnetz abgetrennt werden. Diese Kosten sind bisher von der Hauseigentümerschaft getragen worden. Wird die Gasheizung durch eine Wärmeanlage mit erneuerbarer Energiequelle ersetzt, werden die Abtrennungskosten neu von Stadtwerk Winterthur übernommen. So soll die Hauseigen­tümerschaft darin bestärkt werden, von Gas auf erneuerbare Wärme umzustellen.

Auch die Regelung zur Restwertentschädigung ändert: Zieht sich die Gasversorgung aus einem Gebiet zurück, ist den Hauseigentümerinnen und -eigentümern bisher ein Restwert für nicht amortisierbare Kosten entschädigt worden. Neu entfällt diese Restwertentschädigung für Gasgeräte – wie zum Beispiel für Heizungen, die nach dem 1. Januar 2022 installiert werden. Begründet wird dies dadurch, dass seit Frühling 2020 die Hauseigen­tümerinnen und -eigentümer darüber informiert werden, dass die Versorgung mit Gas – zum Beispiel zu Heizzwecken – langfristig nicht mehr garantiert ist. Somit ist es nicht sinnvoll, neue Gasheizungen zu installieren bzw. bestehende zu erneuern. Wer ab Januar 2022 eine Gasheizung ersetzt oder neu einbaut, ist sich dessen bewusst und wird folglich für den Restwert bei einem vorzeitig erforderlichen Ersatz des Gasgeräts nicht mehr entschädigt.


Rückblick ebw-Inforveranstaltung «Ausrichtung Gasversorgung Winterthur» vom 3. September 2020