Einfacher und günstiger zu einer Bewilligung für Solaranlagen

29.08.2022 - Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist notwendiger denn je, und der verstärkten Nutzung von Solarenergie kommt eine zentrale Bedeutung zu. Um den Bau neuer Solaranlagen zu beschleunigen, traten am 1. Juli 2022 die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Raumplanungsverordnung in Kraft. Diese vereinfachen den Bewilligungsprozess und reduzieren die Kosten für Gesuchsstellende.

Eine Beschleunigung des baurechtlichen Verfahrens im Bereich der Solaranlagen vereinfacht die Bewilligung von Solaranlagen, reduziert die Kosten für die Gesuchsstellerinnen und Gesuchsteller und entlastet die Behörden. In Kombination mit den Förderbeiträgen von «Pronovo» und dem Förderprogramm «Energie Winterthur» wird ein weiterer Anreiz geschaffen, um die Produktion von Solarstrom in Winterthur zu steigern.

Konkrete Neuerungen im Bewilligungsprozess
Konkret geändert wurden die Gestaltungsanforderungen an Solaranlagen. Verlangte die Bestimmung bisher, dass die Solaranlage als kompakte Fläche zusammenhängen muss, wurden diese Anforderungen nun gelockert, und auch mehrere zusammenhängende Modulanordnungen können auf der Dachfläche installiert werden. So sind, wie in der unten aufgezeigten Darstellung, neu auch technisch bedingte Auslassungen und Versetzungen zulässig und direkt im Meldeverfahren bewilligbar:
Zulässige Beispiele für kompakt angeordnete Solarmodule
Auch Solaranlagen auf Flachdächern können im Meldeverfahren bewilligt werden, wenn diese vom Boden nicht einsehbar sind. Bei Objekten der Denkmalpflege gelten weiterhin erhöhte Gestaltungsanforderungen. Es empfiehlt sich hier, frühzeitig mit der städtischen oder kantonalen Denkmalpflege für eine Beratung Kontakt aufzunehmen.

Falls für die Bewilligung der Solaranlage weiterhin ein Baugesuch notwendig ist, so wird es in den meisten Fällen im Anzeigeverfahren behandelt, womit die Bearbeitungsdauer ca. sechs Wochen ab abgeschlossener Vorprüfung dauert. Auch Solarsysteme an Fassaden sowie freistehende Anlagen in Bauzonen (ausser in Kernzonen) werden neu im Anzeigeverfahren bewilligt.

Nach wie vor besteht die Pflicht, alle Solaranlagen dem örtlichen Stromnetzbetreiber, konkret Stadtwerk Winterthur, anzumelden. Dies gilt auch für sogenannte «Plug-&-Play»-Photovoltaikanlagen (bis 600 Watt Einspeiseleistung). Details zum Bewilligungsverfahren von Solaranlagen können dem Merkblatt «Photovoltaikanlage: Merkblatt Baubewilligung» entnommen werden. Sie ist auf der Website des Baupolizeiamts aufgeschaltet.

Verfahrenserleichterungen unterstützen den Trend zum Bau von Solaranlagen
Seit 2016 konnten immer mehr Solaranlagen vom Baupolizeiamt in Winterthur direkt über eine reine Meldung bewilligt werden. Waren es 2021 lediglich 14, stieg die Zahl bis 2021 kontinuierlich auf 142. Im Jahr 2022 konnten bis Ende Juli bereits 161 Gesuche für Solaranlagen im Meldeverfahren bewilligt werden. Mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens wird dieser Trend nochmals verstärkt.