Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur CO2-Verordnung

14.04.2021 - Am 14. April 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Dadurch kann vor der Abstimmung über das revidierte CO2-Gesetz zu den Umsetzungsfragen Klarheit geschaffen werden. Er gibt daher nun einen Entwurf für die dazu gehörende Verordnung in die Vernehmlassung.

Im Herbst 2020 hat das Parlament das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Es tritt in Kraft, wenn die Bevölkerung diesem am 13. Juni 2021 zustimmt. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, vor der Abstimmung soweit wie möglich Klarheit zu schaffen zur konkreten Umsetzung des Gesetzes.

Die CO2-Verordnung legt Reduktionsziele für die verschiedenen Sektoren fest und konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes beschlossen hat. Mit dem CO2-Gesetz knüpft die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese.

  • Treibhausgas-Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren
  • Neuerungen bei der CO2-Abgabe
  • Abstufung der Flugticketabgabe
  • Verwendung der Mittel des Klimafonds
  • Stärkere Kompensationspflicht der Treibstoff-Importeure
  • CO2-Grenzwerte für Gebäude
  • Lachgasemissionen werden strenger reguliert


Die Vernehmlassung zur revidierten CO2-Verordnung dauert bis am 15. Juli 2021.